Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorträge & Workshops

Präambel

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Christof Luckas, Vorträge & Workshops, Am Wingertsberg 10, 55278 Köngernheim (im Folgenden Anbieter bzw. und/wir) und dessen Kunden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Unsere AGB gelten für alle Leistungen in Hinblick auf Vorträge und Workshops (insbesondere Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation). Etwaige Abweichungen sind in Einzel- oder Rahmenverträgen zu regeln. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn es wurde vorab ausdrücklich deren Geltung vereinbart.

1) Buchung/ Vertragsschluss

Eine Buchung für die Durchführung von Vorträgen oder Workshops oder die Buchung der Teilnahme kann per E-Mail direkt an uns, über info@christof-luckas.de erfolgen oder über das Anmeldeformular auf unserer Website www.christof-luckas.de, sowie telefonisch. 

Sie erhalten nach der Buchung eine Buchungsbestätigung. Erst mit Erhalt der Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande.

Für Unternehmen:
Die Dauer eines Vortrags / eines Workshops sowie die Anzahl der Teilnehmenden wird mit dem Kunden vertraglich vereinbart.

2) Preise

Alle von uns veröffentlichten Ankündigungen und Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist.

Bei Leistungen gegenüber Unternehmern mit Sitz im Ausland kann die Umsatzsteuer gemäß den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften entfallen (z. B. Reverse-Charge-Verfahren). Maßgeblich ist die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.

 Schriftlich vereinbarte, ggf. abweichende Preise haben Gültigkeit für die Laufzeit eines Einzel- oder Rahmenvertrages.

Kosten für Anreise, Hotel und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten. Sie sind vom Kunden separat zu vergüten. Etwas anders gilt nur, wenn dies explizit vereinbart wird.

3) Inhalte/ Durchführung

Die Vortrags-/Workshopankündigungen enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Inhalte der durchzuführenden Veranstaltung. Bei den tatsächlich durchgeführten Workshops wird, im Rahmen der Möglichkeiten, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden eingegangen. 

Für die Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung vor Ort ist allein der Kunde verantwortlich, insbesondere aber – nicht abschließend – Veranstaltungsraum, Teilnehmer, Einlass, Verpflegung. 

Der Anbieter erbringt lediglich die Vortragsleistung. Die Leistungserbringung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und den derzeit geltenden Standards. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Krankheit, höhere Gewalt), nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen, bestehen nicht. Bereits gezahlte Honorare werden auf den Ersatztermin angerechnet

Wir erbringen unsere Leistungen zum Teil auch online z.B. via ZOOM. Für die technischen Voraussetzungen zum Abruf der Leistung auf dem Endgerät ist der Kunde selbst verantwortlich. Kommt es zu technischen Störungen oder anderen Beeinträchtigungen in der Leistungserbringung, die weder der Kunde noch wir zu vertreten haben, sind wir berechtigt einen Ersatztermin zu bestimmen. Kann der Kunde daran nicht teilnehmen, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

4) Rechnungsstellung / Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungstellung für Unternehmen erfolgt nach Veranstaltungsdurchführung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen nach Rechnungstellung auf das auf der Rechnung angegeben Konto von uns zu entrichten.

Die Rechnungstellung für Verbraucher erfolgt vor der Veranstaltungsdurchführung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung, in jedem Fall vor der Veranstaltungsdurchführung zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Bei Stornierungen nach Ziffer 5 stellen wir dem Kunden die angefallenen Gebühren nach Eingang des Stornos in Rechnung.

5) Stornierung von Vorträgen / Workshops

Stornierungen sind in Textform per E-Mail an uns zu richten. Eine kostenlose Stornierung eines Vortrags / Workshops ist nur bis 14 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag möglich.

  • Geht eine Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns ein, so berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Gesamtpreises.
  • Bei Stornierung im Zeitraum von drei Werktagen oder kürzer vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir 75% der Vortrags- /Workshop-Gebühr.

Vorstehende Regelungen gelten für Workshops / Vorträge, die von uns selbst organisiert, durchgeführt und Verbrauchern gegenüber angeboten werden.

Stornierungen für von Unternehmen gebuchten Workshops / Vorträgen bedürfen ebenfalls der Textform. Dafür gilt folgende Gebührenstaffelung:

  • Stornierungen bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos;
  • bei Stornierungen weniger als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 40%,
  • bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 75% an.

Dies gilt nicht, wenn der Vortrag / der Workshop einvernehmlich auf einen anderen Zeitpunkt umgebucht wird. Muss aus organisatorischen Gründen ein Vortrag- / Workshoptermin seitens des Anbieters abgesagt werden, so können über bereits gezahlte Gebühren hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns die Kosten nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe entstanden sind.

6) Veranstaltungsraum beim Kunden

Der Veranstaltungsraum ist vom Kunden zu stellen.

Die Überlassung eines zweckmäßig ausgestatteten Veranstaltungsraumes sowie die Freigabe der zur Durchführung einer Veranstaltung benötigten Softwareapplikationen liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen zu dessen Lasten.

Der Unternehmer stellt die erforderliche Veranstaltungstechnik, wie z. B. Beamer, Leinwand und Lautsprecheranlage. Darüberhinausgehende Erfordernisse werden im jeweiligen Vertrag gesondert festgelegt. 

Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort barrierefrei zugänglich ist, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall und kann die Veranstaltung deshalb ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, gilt dies als vom Kunden zu vertretender Umstand. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Bereits entstandene Aufwendungen, insbesondere Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten, sind vom Kunden zu erstatten

7) Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit der Kunde Lizenzprodukte zur Nutzung in einem Vortrag / Workshop bereitstellt, wird er im Falle der Verletzung von geltenden Schutz- und Urheberrechten im Rahmen der Verwendung dieser Lizenzprodukte den Dozenten / Coach von allen eventuellen Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen.

Im Übrigen unterliegen die vom Dozenten / Coach genutzten Materialien und Inhalte dem Urheberrecht. Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen sowie deren Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Anbieters zulässig. Eine interne Nutzung von Aufzeichnungen oder Materialien kann gesondert vereinbart werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben beim Dozenten / Coach, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8) Vorbereitungszeiten

Soll eine gebuchte Veranstaltung abweichend vom ausgeschriebenen Konzept und / oder unter Verwendung firmenspezifischer Unterlagen durchgeführt werden, können besondere Vorbereitungszeiten anfallen. 

Die Durchführung kursvorbereitender Arbeiten ist ausdrücklich zu beauftragen und die Zusatzkosten mit uns zu vereinbaren.

9) Reise- und Fahrtkosten

Maßgeblich für die Berechnung von Fahrtkosten bei Veranstaltungen am vom Kunden gewählten Veranstaltungsort ist der kürzeste Weg von Köngernheim zum Einsatzort. Es werden für die jeweilige Hin- und Rückfahrt 0,80 €/km zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Diese beinhalten auch die Kosten für anfallende Reisezeiten.

Für größere Entfernungen wird das jeweils günstigste Verkehrsmittel gewählt (Auto/Bahn/Flug). Im Falle der Anreise mit dem Flugzeug werden die anfallenden Kosten in Europa für die Economy-Class, interkontinental Business-Class berechnet. Hiervon abweichende Regelungen werden im Einzelvertrag zwischen Kunde und uns festgelegt. 

10) Hotelkosten

Sofern kein All-In-Betrag vereinbart wird, können Hotelkosten für Übernachtungen am Einsatzort in einer Reisekostenpauschale inkludiert sein oder gemäß Aufwand gegen Vorlage von Belegen berechnet werden.

In Ballungsräumen, zu Messezeiten oder bei Großveranstaltungen werden entsprechende ortsübliche Übernachtungspreisaufschläge ebenfalls berechnet.

11) Spesen

Sofern kein All-In-Betrag vereinbart wird, können Tagesspesen in einer Reisekostenpauschale inkludiert sein oder entsprechend der in der Bundesrepublik Deutschland definierten Tagesspesen nach Land abgerechnet werden.

12) Haftung

Wir haften dem Kunden und Teilnehmern gegenüber in jedem Fall für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zudem bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie stets unberührt.

Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Teilnehmer haften für Schäden, die sie durch ihre eigenen Handlungen verursachen. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle während der An- und Abreise zum Veranstaltungsort. Soweit der Kunde oder Teilnehmer unsachgemäß die Räumlichkeiten Dritter (z. B. gemietete Tagungsräume) nutzt und dadurch Schäden verursacht, haftet er selbst für diese Schäden.

Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt, die Angebote oder die Verfügbarkeit von extern verlinkten Homepages oder die Leistungen von Kooperationspartnern. Für deren Inhalte und Leistungen sind allein die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Der Anbieter haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, weder beim Kunden noch bei den Teilnehmern.

13) Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich über Informationen und Unterlagen, die im Laufe der Geschäftsbeziehung als vertraulich gekennzeichnet oder benannt wurden, während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus Stillschweigen zu bewahren.

14) Datenschutz und Datensicherheit

Der Umgang mit den im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten Daten und deren Datenschutz und -sicherheit wird in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt. Diese finden Sie auf der Homepage https://www.christof-luckas.de/datenschutz/

15)  Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gegenüber Unternehmern gilt der Sitz des Anbieters als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Auf die Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden und des Anbieters findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

Stand: Oktober 2025

CHRISTOF LUCKAS
VORTRÄGE & WORKSHOPS

Am Wingertsberg 10
55278 Köngernheim
Telefon: 0170 7382774
E-Mail: info@christof-luckas.de